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Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung
gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG


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Ich arbeite gerne als

- Mediator
- Elternbildner
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Soweit es meine beruflichen Verpflichtungen zulassen, stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung als Mediator | Elternbildner | Referent | Trainer.

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Mediator

  • Eingetragener Mediator gem. ZivMediatG (mit Schwerpunkt Familie, Institutionen, Betriebe, Scheidung, Umwelt, Schule, Gemeinwesen, Nachbarschaft, Behinderung)
  • Co-Mediator gem. FLAG für gerichtsnahe Mediation gemeinsam mit Dr.in Martina Foradori u. Mag.a Sabine Pogadl
  • Lehrlingsmediator
    Der Gesetzgeber ermöglicht eine außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen zum Ende des ersten und zweiten Lehrjahres. Davor muss ein Mediationsverfahren stattfinden.
  • Mediator gem. Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
    Mit dem 2006 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungspaket wurde der Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens verankert. Das Behindertengleichstellungsrecht bietet Schutz vor unmittelbarer (z.B. Verweigerung des Eintritts in ein Lokal) und mittelbarer (z.B. Barrieren jeglicher Art) Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.
    Die Parteien suchen sich eine/n entsprechende/n Mediator/in aus der MediatorInnenliste beim Bundessozialamt aus. Die Kosten für die Mediation werden vom Bundessozialamt übernommen.
  • Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG
    Die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung sind vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen verpflichtet, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich betreffend die aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder haben facheinschlägig beraten lassen.
    Diese verpflichtende Elternberatung biete ich auch unabhängig von einem Mediationsverfahren an.
  • Mediator gem. BAFM (Dt. Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.)
    Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Konfliktpartner mit Hilfe einer neutralen Person im direkten Gespräch miteinander eigene Entscheidungen entwickeln und verbindlich beschließen.
    Die BAFM verpflichtet sich dem Europäischen Verhaltenscodex, in dem es heißt: “Mediatoren müssen eine einschlägige Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung sowie Erfahrungen mit Mediationstätigkeiten auf der Grundlage einschlägiger Standards oder Zulassungsregelungen vorweisen. Der Mediator hat in seinem Handeln und Auftreten den Parteien gegenüber stets unparteiisch zu sein und ist gehalten, im Mediationsprozess allen Parteien gleichermaßen zu dienen.”
  • Trainer am Wifi-Lehrgang für Mediation
  • Trainer am Ausbildungsinstitut fair!



Elternbildner

  • Elternkurse
    - mit "theaterpädagogischem Ansatz" od.
    - "Starke Eltern - Starke Kinder" (Elternbildungskonzept d. Dt. Kinderschutzbundes)
  • Elternrechte - Kinderrechte
  • Gewaltprävention in Familie/Schule/Peergroup...
  • Familienmediation

Rhetorik- u. kommunikationstrainer

Vorträge
Referate
Workshops
Tages-, Abend- u. Wochenendseminare

Öst. Kinderschutzbund - Tirol

Verein für gewaltlose Erziehung

Ziele des Österreichischen Kinderschutzbundes:
- Verbreitung und Förderung der Idee und Praxis des gewaltlosen Umgangs mit Kindern
- Sensibilisierung für alle Formen der Gewalt (personal, strukturell, physisch, psychisch, sexuell)

Festival der TrÄume

1991 hat's begonnen...

 

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